25.04.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Pomona Kellerei

Pomona Kellerei stellt Insolvenzantrag

Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH


Das Amtsgericht Hameln hat am 12. April 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechts Dr. Moritz Sponagel von der auf Sanierung von Unternehmen spezialisierten Kanzlei Dr. Sponagel Rechtsanwälte.

 

Dr. Moritz Sponagel hat sofort damit begonnen, sich ein umfassendes Bild über die aktuelle Situation des Unternehmens vor Ort in Hessisch Oldendorf zu machen. „Wir werden den Geschäftsbetrieb nahtlos fortführen. Das Unternehmen hat frühzeitig den Insolvenzantrag gestellt. Das ist eine gute Ausgangsbasis für eine erfolgreiche Sanierung“, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter.

 

Die bestehenden Aufträge werden ausgeführt und auch neue Aufträge werden angenommen. Die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter suchen dazu die Gespräche mit Lieferanten und Kunden.

 

Die Pomona Kellerei GmbH mit ihrem Sitz in Hessisch Oldenburg ist Hersteller von alkoholischen und alkoholfreien Getränken aller Art inkl. dem Ein- und Verkauf sowie Im- und Export.

 

Die Ansprüche der Mitarbeiter der Gesellschaft sind über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. In dieser Zeit kann das Unternehmen die entsprechende Kostenentlastung
nutzen, um sich zukunftssicher aufzustellen.

 




Über Dr. Sponagel Rechtsanwälte

Dr. Sponagel Rechtanwälte ist eine überregional tätige Kanzlei von Rechtsanwälten, Wirtschaftsjuristen und Sachbearbeitern mit über 40 Mitarbeitern an Standorten im Mittel- und Norddeutschen Raum. Die Kanzlei ist konsequent auf die Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung ausgerichtet und hat ihre Leistungsfähigkeit unter der Federführung des Fachanwalts Dr. Moritz Sponagel seit rund zehn Jahren in mehreren tausend Insolvenzverfahren aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen und Größenordnungen als (vorläufige) Insolvenzverwalter oder (vorläufige) Sachwalter unter Beweis gestellt.


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