16.06.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Krankenkassen-Insolvenz

Krankenkassen-Insolvenz

Mitglieder einer insolventen Krankenkasse müssen nicht um ihren Versicherungsschutz fürchten. Das Insolvenzverfahren ist für diesen Fall so angelegt, dass keine Versorgungslücke entsteht.


Muss die Krankenkasse im Zuge des Insolvenzverfahrens geschlossen werden, müssen Versicherte von einer anderen Kasse aufgenommen werden, so das Bundesgesundheitsministerium. Information an die Vers

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Bild: © LotusHead