19.01.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Großekathöfer Convenience Food GmbH: Eigenverwaltungsverfahren mit Zielsetzung Sanierung beantragt

Gütersloh: vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Großekathöfer Convenience Food GmbH geht in die Insolvenz

Der Geschäftsführer der Großekathöfer Convenience Food GmbH, Herr Markus Großekathöfer, hat am Freitag, den 12. Januar 2018 beim Amtsgericht Bielefeld für die Gesellschaft ein Eigenverwaltungsverfahren mit der Zielsetzung der Sanierung des Unternehmens gestellt.


Das Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag der Geschäftsführung zugestimmt und das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Der Geschäftsbetrieb der Großekathöfer Convenience Food GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt.


Ziel des beantragten Eigenverwaltungsverfahrens ist es, die Großekathöfer Convenience Food GmbH zu sanieren und langfristig zu restrukturieren. Es wird erforderlich sein, die Kostenstruktur der veränderten Umsatzsituation anzupassen und gleichzeitig das Unternehmen langfristig auf eine wirtschaftlich stabile Basis zu stellen; hierzu ist auch geplant, kurzfristig Gespräche mit Investoren aufzunehmen.


Ungeachtet dessen läuft der Geschäftsbetrieb auch nach Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens weiter. „Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert“, betont Geschäftsführer Markus Großekathöfer.


Das im Jahr 1995 gegründete, familiengeführte Unternehmen stellt tiefgekühlte Backwaren her. Zu den Produkten gehören neben Plunder- und Blätterteigen auch herzhafte und süße Produkte als Snacks, Strudel, Plunder, Minis und sonstige Spezialitäten. Produziert wird für den Lebensmitteleinzelhandel und Großverbraucher. Zudem produziert die Großekathöfer Convenience Food GmbH für Hersteller von Markenartikeln im „Private-Label“-Bereich.


Die Großekathöfer Convenience Food GmbH produziert in insgesamt zwei Werken in Gütersloh. Sie beschäftigt insgesamt 77 Mitarbeiter. 


„Ein unerwarteter Umsatzrückgang im Jahr 2017 führte das Unternehmen nach Jahren des Wachstums in eine wirtschaftliche Krise. Diese Entwicklung erfordert es, das Unternehmen und seine Strukturen an die veränderte Situation anzupassen, was in Anbetracht der aktuellen Entwicklung außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens nicht möglich gewesen wäre“, betont Markus Großekathöfer. Außerdem sollen mehrere bereits im letzten Jahr begonnene Verhandlungen über neue Lieferverträge kurzfristig zum Abschluss gebracht werden.


Das Unternehmen wird auch nach Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens von dem Geschäftsführer Markus Großekathöfer verantwortlich geführt, jedoch unter der Aufsicht des vom Amtsgericht Bielefeld eingesetzten vorläufigen Sachwalters Hans-Peter Burghardt.


Die Geschäftsführung wird zudem ergänzt um Herrn Dr. Hans Peter Döhmen, der während des Sanierungsprozesses die Stellung eines CRO einnehmen wird, um die Geschäftsleitung in diesem Prozess zu unterstützen.


Ferner wird die Geschäftsleitung unterstützt durch die sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß (BBORS │ Kreuznacht Rechtsanwälte), die sich seit mehr als 20 Jahren als Berater und Sachwalter mit der Durchführung von Unternehmenssanierungen außerhalb und innerhalb von gerichtlichen Verfahren erfolgreich befassen.


Zum vorläufigen Sachwalter wurde durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bielefeld der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Burghardt, Herford, bestellt, der ebenfalls über eine große Sanierungsexpertise verfügt und seit Jahrzehnten erfolgreich für das Amtsgericht Bielefeld als Sachwalter und Insolvenzverwalter tätig ist.


Herr Dr. Hans Peter Döhmen (döhmen consulting gmbh) verfügt ebenfalls über eine ausgesprochene Sanierungsexpertise und konnte die Geschäftsleitung bereits in mehreren Verfahren als Sanierungsgeschäftsführer erfolgreich begleiten.


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