28.11.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BGH entscheidet über die Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten"per Telefon oder E-Mail

Lehman - Insolvenz

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Anleger, die insbesondere "Lehman-Zertifikate" per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können.


In beiden Fällen erwarben die Anleger von derselben beklagten Bank - in der Sache XI ZR 439/11 zusammen mit weiteren Finanzprodukten anderer Emittenten - jeweils "Global Champion"-Zertifikate. Hierb

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