10.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bäckerei Wehnert nach Insolvenzverfahren saniert

Neulußheim / römerberg: Insolvenz der Bäckerei Wehnert

Investor Jochen Schmidt übernimmt 30 Arbeitnehmer und führt den Geschäftsbetrieb sowohl in Neulußheim als auch in den Filialen Speyer/Römerberg und Speyer/Mechtersheim fort


Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim – Insolvenzgericht – vom 28.03.13 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Elke Wehnert, Inhaberin des Einzelunternehmens „Wehnerts Bäckerei“, eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

Die Bäckerei Wehnert betreibt eine Backstube nebst Verkaufsbüro Neulußheim, sowie zwei Filialen in Römerberg-Berghausen und Römerberg-Heiligenstein. Eine dritte Filiale in Römerberg-Mechtersheim, wurde von der Bäckerei Wehnert zum 01.03.13 angemietet und befindet sich noch in der Renovierung. Frau Wehnert beschäftigte vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens 33 Arbeitnehmer.

 

Der Geschäftsbetrieb der Bäckerei Wehnert wurde seit dem 06.02.13 durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim, fortgeführt. Diesem gelang es, sich mit Herrn Joachim Schmidt, Inhaber der „Bäckerei Schmidt“, Gartenstr. 19, 68799 Reilingen, über den Verkauf des Geschäftsbetriebs zu einigen. Unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging der Geschäftsbetrieb der Bäckerei Wehnert auf den Investor Schmidt über.

 

Herr Joachim Schmidt hat 30 Arbeitnehmer übernommen und führt den Geschäftsbetrieb der Bäckerei Wehnert fort. Durch das Engagement von Herrn Schmidt konnten nicht nur 30 Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern es wurde auch sichergestellt, dass der Geschäftsbetrieb sowohl in Neulußheim als auch in den Filialen Speyer/Römerberg und Speyer/Mechtersheim fortgeführt werden kann.

 

Durch das Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – wurde für den 24.06.13 um 09:00 Uhr eine Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin anberaumt. Die Gläubiger haben nunmehr die Möglichkeit beim Insolvenzverwalter ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Zudem wird die Gläubigerversammlung endgültig über das vom Insolvenzverwalter Martini angedachte Sanierungskonzept entscheiden. 


Bild: © lockstock

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