06.04.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Verfassungsbeschwerde von CTS-Opfern nicht angenommen

Verfassungsbeschwerde von CTS-Opfern nicht angenommen

Die betrogenen Anleger der Finanzfirma CTS können im Kampf gegen Steuerforderungen in Millionenhöhe nicht mehr auf das Bundesverfassungsgericht setzen. Das höchste deutsche Gericht hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Das sagte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts der Nachrichtenagentur dpa. «Das Verfahren ist erledigt.» Einen Grund für ihre Entscheidung hätten die Richter nicht genannt (Az.: 2 BvR 2525/08).


Opfer des Anlagebetrugs hatten sich vor dem Verfassungsgericht dagegen wehren wollen, dass für sogenannte Scheingewinne, die nur auf dem Papier bestehen, Steuern gezahlt werden müssen. Die Rechtsprec

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