24.05.2012 - Kategorie "Private Insolvenz"

Gericht stoppt erhöhte Gebühren für P-Konten

Gericht stoppt erhöhte Gebühren für P-Konten

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellt in einem Urteil fest, dass erhöhte Gebühren für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) rechtswidrig sind.


„Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene

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