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Der Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag kann vom Schuldner (Eigenantrag) oder von einem Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden.

Soll ich als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?

Einen Insolvenzantrag als Druckmittel zu stellen oder auch dem Schuldner damit zu drohen, kann nach hinten losgehen: Wenn Sie daraufhin als Gläubiger etwas erlangen, so kann dies nach der späteren Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückverlangt werden. Sind die Verfahrenskosten durch den Schuldner nicht gedeckt, ist zu prüfen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten.

Unterschied Regelinsolvenzverfahren – Verbraucherinsolvenzverfahren

Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren kann man formell ganz einfach unterscheiden, wenn man das Aktenzeichen kennt:

  • IN steht für Regelinsolvenzverfahren
  • IK steht für Verbraucherinsolvenzverfahren

Der inhaltliche Unterschied ist der, dass bei juristischen Personen  (z.B. eine GmbH oder AG) nur ein Regelinsolvenzverfahren möglich ist, das Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel nur Personen offen steht, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Gewerbetreibende können nur ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Wurde die Selbstständigkeit definitiv beendet, dann dürfen aber auch keine Ansprüche mehr von Arbeitnehmern vorhanden und auch nicht mehr als 20 Gläubiger insgesamt vorhanden sein, so können auch Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

Beispiele

  • eine GmbH kommt in das Regelinsolvenzverfahren
  • ein Arbeitnehmer, der auch früher nicht selbständig war, kommt in das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • ein heute aktuell noch Selbständiger kommt in das Regelinsolvenzverfahren
  • ein ehemals selbständiger Kioskbetreiber, gegen den noch Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen seiner ehemaligen Mitarbeiter bestehen, kommt in das Regelinsolvenzverfahren

Hinweis:

Alle natürlichen Personen, also auch solche, die als Selbständige oder ehemals Selbständige ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen, können die Restschuldbefreiung erlangen.