Sozialplan
Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge geplanter Betriebsänderungen entstehen. Der Umgang mit den Forderungen von Sozialplangläubigern (Sozialplan nach Eröffnung eines Verfahrens) ist gesondert geregelt.