Sicherungsmaßnahme
Maßnahmen im vorläufigen Insolvenzverfahren, die das Insolvenzgericht anordnet, um bereits im Eröffnungsverfahren das schuldnerische Vermögen für die künftige Insolvenzmasse zu sichern.
Maßnahmen im vorläufigen Insolvenzverfahren, die das Insolvenzgericht anordnet, um bereits im Eröffnungsverfahren das schuldnerische Vermögen für die künftige Insolvenzmasse zu sichern.