Forderung
Gelder, auf die ein Unternehmen oder eine Person Anspruch hat, da die Leistung (z. B. Warenlieferung) schon erfolgt ist.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden, bei der Insolvenzverwalterin oder beim Insolvenzverwalter anmelden.