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Der VID-Insolvenzverwalterkongress findet vom 6. bis 8. November 2019 in Berlin statt.

Nadine Merkel und Marco Kaiser freuen sich auf Sie

Am Stand der STP-Gruppe stehen Ihnen Nadine Merkel und Marco König gerne Rede und Antwort – und zeigen Ihnen, wie Sie Gläubiger, Gerichte und weitere Beteiligte umfassend über Ihre Kanzlei und erfolgreiche Referenzverfahren informieren können.
Sehen Sie hier ein Profil der Kanzlei Schultze & Braun.

Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Tagung wurde von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eröffnet. Sie plant die zügige Umsetzung europäischer Vorgaben zum Entschuldungsrecht für unternehmerisch tätige Personen. Diese verkürzen die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre. Lambrecht setze sich auch dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten werde.

„Auch weiterhin werden sich alle Schuldnerinnen und Schuldner die Restschuldbefreiung dadurch verdienen müssen, dass sie ihren Pflichten im Restschuldbefreiungsverfahren hinreichend nachkommen. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden“, erklärte die Ministerin.

Der schnelle Sofortkontakt zum Insolvenz-Portal-Team: Telefon 0721/828 15  420; Informationen hier auch online

 

Bild: AdobeStock
Foto: STP Portal GmbH