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Nachdem dem bundesweit bekannten und polarisierenden Insolvenzrichter Frank Frind für 2018 vom Präsidium des Amtsgerichts Hamburg die Bearbeitung von Insolvenzsachen entzogen worden war, nimmt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg diese Entscheidung teilweise zurück.

Frind, der Vorstandsmitglied des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte und Autor zahlreicher Fachaufsätze ist, darf ab sofort wieder 20 Prozent seiner Arbeitszeit den Insolvenzen widmen. Das Oberverwaltungsgericht sieht in der Versetzung des Insolvenzrichters eine „verdeckte Disziplinarmaßnahme“, welche die richterliche Unabhängigkeit verletzt ; hier nachzulesen im Urteil OVG Hamburg 3. Senat, Beschluss vom 25.06.2018, 3 Bs 73/18

 

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