Verbraucherinsolvenz: Neue Pfändungsfreigrenzen
Turnusgemäß erfolgt zum 1. Juli die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen; aktuell steigen diese um rund zwei Prozent.Der unpfändbare Eingangsbetrag der Pfändungstabelle beträgt nun 1.589,99 Euro (keine unterhaltsberechtigten Personen), bzw. 2.519,99 Euro bei zwei unterhaltsberechtigten Personen des Schuldners z.B. Ehepartner*in +Kind.Hier...









