Nach dem Streit über die Finanzierung der rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen hat der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zugestimmt. Damit ist der Weg für das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher frei.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Unabhängigkeit der Schuldnerberatung. Künftig sollen nur noch qualifizierte Beratungsstellen tätig sein, die frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen arbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene neutral und ausschließlich in ihrem Interesse zu beraten und unterstützt werden. Die Unterstützung kann fachlicher, rechtlicher oder psychologischer Art sein.
Mehrkosten für Länder und Kommunen möglich
Das Gesetz ist Teil der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und tritt am 20. November 2026 in Kraft.
