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Kein anderes Thema hat die Insolvenzszene seit 2012 so sehr bewegt wie ESUG. Zwar sind die Fronten inzwischen nicht mehr verhärtet, aber Einmut über das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) herrscht noch lange nicht.

Jetzt stand die mit Einführung des Gesetzes geplante Evaluierung an. Auch diese lief nicht reibungslos: Der stellvertretende Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im deutschen Bundestag Professor Heribert Hirte beklagte in einem offenen Brief, dass die Studie bereits Interessenverbänden vorliege, aber der Deutsche Bundestag die Studie nicht erhalten habe. (11.10.2018: Inzwischen ist die Studie dem Bundestag zugegangen)

Das ESUG sollte, so der Willen des Gesetzgebers, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessern und eine Sanierungskultur schaffen, innerhalb des Insolvenzverfahren eine „Chance zur Sanierung“ schaffen.

Einerseits wurden etliche große Unternehmen auf diesem Weg saniert. Andererseits zeigen Urteile, dass nicht alle Insolvenzrichter darin immer den besten Weg sehen; zunächst als Eigenverwaltung eingeleitete ESUG- Verfahren wurden als Regelinsolvenz fortgesetzt. Auch innerhalb der Gläubiger und Insolvenzverwalter zeigt sich neben Zustimmung oder pragmatischer Befürwortung auch Skepsis und Misstrauen.

Der jetzt vorgelegte Evaluierungs- Bericht der  Forschergemeinschaft kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die durch das ESUG eingeführten Änderungen von der Praxis weitgehend positiv angenommen wurden und dass insbesondere eine Rückkehr zum früheren Recht nicht veranlasst ist.

 

Interessante Postings aus dem InsolvenzBlog zu ESUG:

Dr. Dirk Andres: Fünf Jahre ESUG: Ein Blick aus der Sanierungspraxis

Dirk Hammes: Die Eigenverwaltung muss sich am Gesamtgläubigerinteresse orientieren

Insolvenz-Portal: 3 Jahre ESUG-die Statistik

 

 

Bild: Stuart Miles / FreeDigitalPhotos.net