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Die umsatzstärksten Insolvenzen des Monats April werden alle in Eigenverwaltung geführt: Sei es als sog. Schutzschirmverfahren (gem. §270b InsO) oder als Eigenverwaltung (gem. §270a InsO). Sie alle beruhen auf dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das im März 2012 in Kraft trat. Durch die Anordnung der Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens ermöglicht werden. Während dieses Verfahrens liegt die unternehmerische Verantwortung weiterhin in den Händen der Geschäftsführung, die den Geschäftsbetrieb, überwacht durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, in vollem Umfang fortführt.

Karstadt-Kaufhof-Sachwalter Frank Kebekus hofft auf eine Lösung für den im Insolvenz-Schutzschirmverfahren befindlichen Kaufhauskonzern mit über 12.000 Mitarbeitern. «Ob und in welchem Umfang es zum Abbau von Arbeitsplätzen kommen wird, werden die nächsten Wochen im Rahmen der Restrukturierung zeigen» sagte er der FAZ. Ebenfalls unter dem Schutzschirm ist die Modehandelskette SiNN mit rund 1400 Mitarbeiter und 23 Filialen.

In Eigenverwaltung wird das Insolvenzverfahren der  Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH (FSG) durchgeführt: die rund 650 Mitarbeiter sollen die Produktion bald wieder aufnehmen dürfen. Auch der Modehändler Hallhuber ging Mitte April in die Eigenverwaltung, ebenso wie der Lebensmittellogistiker 7Days Foodservice GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr .

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Zur Nachricht
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