Das Insolvenzgericht ist in Deutschland für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für natürliche Personen (IK ) und des Regelinsolvenzverfahrens (IN) für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zuständig.
Es gibt 149 Amtsgerichte, welche für diese Aufgaben zuständig sind:
- Eröffnung oder Ablehnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens
 - Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters
 - Prüfung des Insolvenzantrags
 - Ernennung und Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
 - Festsetzung der Verwaltervergütung
 - Beschlüsse zum Gläubigerausschusses
 - Beschlüsse zur Gläubigerversammlung
 - Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens
 
Das waren im Februar 2019 die Top 10 Gerichte der vorläufigen Unternehmensinsolvenzen:
Basis: Vorläufige Insolvenzverfahren über Kapital- und Personengesellschaften
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