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Reisebranche, Gastronomie oder Einzelhandel – die Not ist allerorten groß. Dass sich die Corona-Pandemie (noch) nicht in den Insolvenzstatistiken zeigt, ist auch der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geschuldet. Durch diese wurde die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Geschäftsleiter notleidender Firmen können so staatliche Hilfen und Kredite zur Sanierung in Anspruch nehmen.

 

Doch nun zu den aktuellen Zahlen:

Insolvenzeröffnungsverfahren  (vorläufige Insolvenzverfahren) über Unternehmen

01.05. – 28.05.2020276

 

01.05. – 28.05.2019614
01.05.  28.05.2018577
01.05. – 28.05.2017660
01.05. – 28.05.2016597

Bei den eröffneten Verfahren sind die Zahlen nicht so eindeutig: Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auf Grund der Insolvenzgesetze zwischen Antragstellung (vorläufiges Verfahren) und Eröffnung des Verfahrens mehrere Wochen oder sogar Monate vergehen können, weil beispielsweise Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden.

So eröffneten die deutschen Insolvenzgerichte in der Zeit vom 01.05.- 28.05. dieses Jahres  567 Unternehmensinsolvenzen, genüber 620 im Jahr 2019, 635 im Jahr 2018, 639 im Jahr 207 und 612 im Jahr 2016.

 

Mehr wissen: COVID-19: Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

 

Bild: iXimus / pixabay