Anmelden

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) fordert eine rasche Umsetzung der jüngsten EU-Entscheidung, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen. Auf dem 16. Deutschen Insolvenzrechtstag betonte sie heute die Notwendigkeit, die deutschen Restschuldbefreiungsregeln nun zügig den europäischen Vorgaben anzupassen.

Aktuell sieht die deutsche Regelung bei Privatinsolvenzen noch eine reguläre Laufzeit von fünf oder sechs Jahren vor. „Die Arbeitsgemeinschaft plädiert bereits seit Langem für die Verkürzung der Laufzeit. Mit der europäischen Entscheidung ist nun auch in Deutschland die Grundlage dafür geschaffen“, erläutert Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Vorgaben rasch umgesetzt werden.“

Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. „Das wäre jedoch eindeutig zu lange“, betont Henning. Er ist davon überzeugt, dass aktuell viele Schuldner mit einem Insolvenzantrag warten, bis die neue Regelung in Kraft tritt. Die Folge: leere Stühle bei Insolvenzverwaltern, Gerichten und Schuldnerberatungen. „Gerade die Schuldnerberater gemeinnütziger Stellen fürchten um die Bewilligung ihrer Gelder. Entsteht jetzt ein Leerlauf, sind diese gefährdet“, so Rechtsanwalt Henning weiter. Nach einer langen Wartephase sei bei Inkrafttreten der Neuregelung außerdem ein enormer Rückstau bei eben diesen Beratern, den Insolvenzverwaltern und Gerichten zu befürchten, der ebenfalls zulasten der Betroffenen gehe.

Treffen Sie unsere Experten auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kanzlei, Ihre Referenzverfahren und Ihre Expertise im Insolvenz-Portal optimal darstellen können.

Das Team der STP-Gruppe

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV): die Arge ist Veranstalterin des Deutschen Insolvenzrechtstags

Bild von Sadia auf Pixabay